Wirtschaftsrecht
Auch das Wirtschaftsrecht ist - wie das Umweltrecht - ein weites Feld. In den anderen Tätigkeitsbereichen werden bereits Teile dessen dargestellt, so z. B. im Gesellschafts-, Kommunal-, Wasser- und Baurecht. Daneben sind jedoch noch weitere Rechtsbereiche zu nennen, die uns als Teil des Wirtschaftsrechts beschäftigen.
Kredit- und Gewährleistungssicherung: Die Absicherung der Gläubiger hat durch zunehmende Dynamik und fehlende Transparenz der Märkte an großer Bedeutung gewonnen. Entscheidend ist, dass unsere Mandanten ohne langen Rechtsstreit ihre Sicherheiten realisieren können. Nicht unwesentlich ist die Glaubwürdigkeit dieser Realisierungschance, denn häufig reicht die ernsthafte Drohung oder der Beginn der Realisierung aus, um den Schuldner zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten.
Moderne Kommunikationstechnologie: Kaum eine Branche hat die Marktteilnehmer vor solche Fragen gestellt, wie die neuen Kommunikationstechniken (EDV, Internet, Telekommunikation). Wie kann ein Nutzer den Hersteller von Software ersatzpflichtig machen, wenn die Software nicht prospektgerecht funktioniert, wenn Schäden an anderer Software auftritt oder sogar Verdienstausfall zu beklagen ist? Wie werden Nacherfüllungsansprüche bei Geschäften über das Internet durchgesetzt und entsprechende Verträge geschlossen?
Recht der Verwaltungsorganisation: Die öffentliche Hand hat bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zumeist die Wahl zwischen unterschiedlichsten Organisationsformen, wie Regiebetrieb, Eigenbetrieb, Beauftragung gemischtwirtschaftlicher Gesellschaften oder Dritter, aber auch Pflichtenübertragung und Beleihung. Kommunalwirtschafts-, personalwirtschafts-, steuer-, vergabe- und wettbewerbsrechtliche oder andere spezialgesetzliche Regelungen (z. B. im KrW-/AbfG) sind für die richtige Wahl entscheidend.
Wir kümmern uns darum, dass die wichtige Entscheidung der Organisationsform wirtschaftlich optimal und juristisch einwandfrei getroffen und umgesetzt wird.
