Vergaberecht

Die Liberalisierung des Arbeits- und Dienstleistungsverkehrs in der europäischen Union führt zu einer wachsenden Ausschreibungspflicht der öffentlichen Hand, um den freien Wettbewerb innerhalb der europäischen Union nicht zu verzerren. Die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) führt zur Ausschreibungspflicht bei Neuvergabe von Aufträgen, wenn die so genannten Schwellenwerte überschritten werden.

Wir beraten sowohl Unternehmen als auch Kommunen und Landkreise im Vergaberecht. Hierbei spielt die Frage der Vergabeart, der Rüge und der Nachprüfung von Vergabeentscheidungen eine zunehmende Rolle.

Verfahren vor der Vergabekammer, die Betreuung von Kommunen bei Ausschreibungen, deren Begleitung bis zum Zuschlag stellen ein Tätigkeitsfeld unserer Kanzlei. Hier sind vorausschauend langfristige Planungskonzeptionen und Vorstellungen von Kommunen und Landkreisen im Blick zu behalten.

Im Rahmen dieser Tätigkeit haben wir uns intensiv mit dem Thema der sog. In-House-Vergaben auseinandergesetzt. Die politisch motivierte Diskussion in der EU über Liberalisierung und Privatisierung öffentlicher Aufgaben und wirtschaftlicher Tätigkeiten öffentlicher Institutionen ist hier kritisch zu beobachten und zu begleiten, da sie unmittelbare Auswirkungen auch auf Entscheidungen der Kommunen zur interkommunalen Zusammenarbeit hat.

Schwerpunktbereiche
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