Verfassungsrecht
Das im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland kodifizierte Verfassungsrecht muss bei vielen Rechtsstreitigkeiten, aber auch bei dem Abschluss von Verträgen und bei konzeptionellen Planungen "mitgedacht" werden. Abgesehen von einigen seltenen Fällen, in denen wir für Mandanten das Bundesverfassungsgericht oder ein Landesverfassungsgericht anrufen müssen, handelt es sich in unserer anwaltlichen Praxis um indirekte Einflüsse verfassungsrechtlicher Natur, etwa um die Frage der Zulässigkeit von Grundrechtseingriffen, um Gesetzgebungskompetenzen sowie um das komplizierte Beziehungsgeflecht zwischen deutschen Gesetzen, dem Grundgesetz und dem europäischen Gemeinschaftsrecht.
In unserer Praxis spielen die Anforderungen des Grundgesetzes insbesondere dort eine Rolle, wo es um Fragen der Bewertung bestehender oder um die Wahl und die konkrete Ausgestaltung künftiger Rechtsinstrumente geht. Besonders häufig liegen die Probleme im Bereich der Eigentumsgarantie, des Grundrechts der Berufsfreiheit und Berufsausübung, des Gleichheitsgebots und der kommunalen Selbstverwaltung.
Auch die Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Ländern sind Gegenstand von Gutachten gewesen. Entsprechendes gilt für das Finanzverfassungsrecht, das die Abgrenzung und die Zulässigkeit von Steuern, Gebühren und Sonderabgaben regelt.
Die Gewährleistungen der Landesverfassungen sind in der Praxis hingegen seltener bedeutsam, weil den Ländern weniger Regelungskompetenzen zustehen. Relevant werden sie manchmal bei der Raumplanung und der Privatisierung.
