Umwelt- u. Energierecht

Unter dem Umweltschutzrecht sind neben dem gesondert dargestellten Wasser- und Abwasserrecht die Regelungen zu verstehen, deren Zweck es ist, die natürliche Umwelt und die Gesundheit der Menschen und Tiere vor Gefahren und negativen Einflüssen zu schützen.

Ebenso vielfältig und umfangreich wie die Gefahren sind daher auch die gesetzlichen Regelwerke, die diesen begegnen wollen. Als klassische Regelungsbereiche des Umweltschutzrechts sind das Abfallrecht, Altlasten- und Bodenschutzrecht, das Immissionsschutzrecht, das Gefahrstoffrecht sowie das Naturschutzrecht zu nennen.

Das gegenwärtige Umweltschutzrecht ist zersplittert und unübersichtlich. Es verteilt sich über eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, die ihrerseits zum Teil stark von europarechtlichen Anforderungen beeinflusst werden. Umweltrecht ist eine Querschnittsmaterie, die andere Rechtsgebiete intensiv beeinflusst.

Wer eine Anlage errichten oder ändern, neue Produkte in den Verkehr bringen oder sonst umweltbedeutsame Aktivitäten entfalten will, bedarf einer zuverlässigen Beratung, um das rechtlich Wesentliche erkennen zu können, ohne die notwendigen Details zu vernachlässigen.

Bei der Energieversorgung stehen Fragen im Vordergrund, die mit der Ablösung der konventionellen Strukturen durch erneuerbare Energien und neue dezentrale Versorgungsstrukturen verbunden sind. Dies betrifft vor allem die Umsetzung von Projekten nach dem EEG, den Rückerwerb von Netzen und die Gründung neuer Stadtwerke oder anderer dezentraler Energiekooperationen.

Wer von Umwelteinwirkungen betroffen ist, braucht Informationen und Einblick in die relevanten Bestimmungen, außerdem einen Überblick über die Rechtsprechung.

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