Privates Baurecht und Architektenrecht
Kaum ein Bauvorhaben wird durchgeführt, bei dem ein Anwalt nicht zumindest einmal konsultiert werden muss. Dass es nicht zum Streit zwischen den Beteiligten kommt, kann einer Vertragsgestaltung durch einen Anwalt im Vorhinein zu verdanken sein. Kommt es dennoch zu einem Problem während der Baudurchführung, ist es wieder Aufgabe des Anwalts, den Schaden gering zu halten und eine schnelle Lösung zu suchen sowie auch mit gerichtlicher Hilfe die Interessen des Mandanten zu sichern und durchzusetzen.
Unsere Kanzlei hat entsprechend dieser Maxime größere Vorhaben im Hoch- und Tiefbau begleitet, wie den Bau von Kläranlagen und anderen größeren Infrastruktureinrichtungen und die Errichtung von Industrieanlagen und Gewerbebauten.
Im internationalen Rechtsverkehr haben wir Bau- und Anlagenbauverträge an die FIDIC-Standardbedingungen angepasst.
Zu unseren Aufgabenfeldern gehört aber auch die Betreuung der Errichtung von Wohnanlagen und Eigenheimen. Wir beraten alle am Bauvorhaben beteiligten Akteure, wie Architekten, Bauherrn und Bauunternehmen.
Die Erfahrungen haben bestätigt, dass bei jedem Bauvorhaben, bei dem wir von Beginn an das rechtliche Projektmanagement übernahmen, gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden sowie der Bauzeitenablauf und vor allem die geschätzten Baukosten eingehalten werden konnten.
Eine Besonderheit unseres Büros besteht in der Problemlösung von sowohl durch das private als auch das öffentliche Baurecht beeinflussten Sachverhalten, die zusätzlich Fragen der Trägerschaft betreffen und damit das Gesellschaftsrecht und die Finanzierung von Projekten berühren.
