Öffentliches Baurecht
Der Gang zu den Behörden ist für jeden Bauherrn und seinen Architekten eine Hürde, an der schon viele Vorhaben gescheitert sind, bevor ein Spatenstich getan wurde. Das Wissen um die Genehmigungsvoraussetzungen, um die Grenzen, aber auch um die Chancen dessen, was durchgesetzt werden kann, muss sich mit der Erfahrung verbinden, wie das Erreichbare auch umgesetzt werden kann.
Ein auf Konfliktminimierung gerichtetes Handeln hat sich hier als erfolgreich erwiesen. Bevor wir in Verhandlungen treten, werden der Sachverhalt und alle damit zusammenhängenden rechtlichen Fragestellungen gutachterlich geprüft.
Dies hilft dem Bauherrn und den beteiligten Behörden den Rahmen des rechtlich Möglichen einzuschätzen und auszuschöpfen. Die gemeinsame Auswertung der Ergebnisse ist die Basis für die Verhandlungen mit Dritten (wie Behörden, Banken oder Privatinvestoren).
Unsere Kanzlei hat sich besonders darauf spezialisiert, Querschnittsaufgaben zu lösen, bei denen unterschiedliche Rechtsgebiete und Interessen berührt werden - etwa wenn es um die Realisierung raumbedeutsamer Großprojekte geht.
Als Beispiele seien hier genannt: der Ausbau eines Großlfughafens im Konflikt mit der gemeindlichen Planungshoheit, die Einbindung eines Einkaufszentrums mit multifunktionalen Dienstleistungen in eine städtebaulich gewachsene Struktur, die Bewältigung der Altlastenproblematik bei dem Ausbau eines Wasserwerks oder der Ausbau einer Sportstätte in einem Waldgebiet.
Bei derartigen Projekten sind regelmäßig auch Fragen der Raumordnung und Landesplanung sowie des Umweltrechts zu lösen.
