Internationales Recht

Die Bestimmungen des internationalen Rechts erlangen eine immer größere Bedeutung, nicht nur für grenzüberschreitende Projekte und Geschäftsbeziehungen, sondern auch für die Rechtsanwendung in Deutschland.

Schon heute ist das deutsche Recht in weiten Teilen europarechtlich determiniert. Die Bundesrepublik hat insoweit Hoheitsrechte an die EU abgetreten (vgl. Art. 23 des Grundgesetzes). Die Einflüsse völkerrechtlicher Abkommen sind zwar derzeit meist noch weniger direkt zu spüren, in einigen Bereichen aber doch bereits stark ausgeprägt, so etwa im Welthandelsrecht.

Gerade im Umweltschutzbereich stoßen wir vermehrt auf globale Probleme (Zerstörung der Ozonschicht, Klimaveränderung, Artenschutz, Überfischung und Verschmutzung der Meere sowie sonstige grenzüberschreitende Verschmutzung und Gefahren durch Chemikalien, Abfälle und Immissionen), die einen internationalen Lösungsansatz erfordern.

In der Kanzlei werden Probleme des internationalen Rechts nicht nur im Rahmen allgemeiner zivil- und verwaltungsrechtlicher Mandate behandelt. Die Kanzlei widmet sich der Aufgabe, das europäische Gemeinschaftsrecht und das Völkerrecht durchschaubar und sich gezielt zunutze zu machen.

So standen Fragen des internationalen Rechts im Vordergrund mehrerer Forschungsvorhaben, an denen die Kanzlei beteiligt war, z. B. zu Fragen der Angleichung von Normungsstandards im Bauwesen, des Begriffs und der Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge, einer umweltorientierten Schwerverkehrsabgabe oder einer Harmonisierung der Streitschlichtungsmechanismen der WTO.

 

 

 

Schwerpunktbereiche
segelschiffe_jrs-foto