Grundstücksrecht

Das Immobilien- und Grundstücksrecht gehört zu den klassischen Tätigkeitsfeldern anwaltlicher Beratung. Das bürgerliche Gesetzbuch widmet dem Kauf, Verkauf und der Belastung von Grundstücken einen außerordentlich umfangreichen Teil.

Fragen der Gestaltung von Verträgen, der Kaufpreisabsicherung, der Grundstücksbelastung mit Dienstbarkeiten, Rangsicherung von Auflassungsvormerkungen bis zur Zwangsvollstreckung bleiben vielen Rechtssuchenden verschlossen.

Komplizierte Regelungen des Vermögensgesetzes sowie des Vermögenszuordnungsgesetzes bezüglich der Rückführung von Grundstücken der ehemaligen DDR, nicht geklärte Belastungen, wie Wege- und Leitungsrechte verkomplizieren die Sachlage.

Im Rahmen der Planung und Durchführung von Großprojekten im Bereich der Infrastrukturentwicklung (Straßenbau, Errichtung von Deponien oder Kläranlagen) ist zudem oft eine Grundstücksneuordnung notwendig.

Dies gilt auch für die Ausweisung bestimmter Flächennutzungen bei der Bauleitplanung, z.B. bei Gewerbe- und Industriegebieten oder Sondergebieten für Freitzeitanlagen.

Schwerpunktbereiche
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