Privates und Öffentliches Baurecht

  • Mitwirkung an der Aufstellung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen für Gemeinden, Entwurf und Verhandlung von Erschließungsverträgen und städtebaulichen Durchführungsverträgen
  • Vertretung von Städten und Gemeinden in Normenkontrollverfahren
  • Gutachterliche Stellungnahmen zu Regionalenwicklungsplänen und raumbedeutsame Einzelvorhaben
  • Vertretung von öffentlichen Aufgabenträgern und Betroffenen in Planfeststellungsverfahren und umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren (insb. Immissionsrecht, Wasserrecht)
  • Entwurf und Verhandlung von Bauverträgen (z.B. Generalübernehmerverträgen, Subunternehmerverträgen), Vertretung der am Baugeschehen Beteiligten in allen gerichtlichen Auseinandersetzungen
  • Entwurf und Verhandlung von Bau- und Anlagenbauverträgen – auch nach den FIDIC-Standardbedingungen, länderübergreifende Industriebauvorhaben
  • Begleitung von Ausschreibungsverfahren der öffentlichen Hand und Bewerbungen von Bietern Vertragscontrolling im Architekten- und Ingenieurbereich bis hin zur Abnahme und Abrechnung von Vorhaben

Schwerpunktbereiche
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