Privates und Öffentliches Baurecht
- Mitwirkung an der Aufstellung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen für Gemeinden, Entwurf und Verhandlung von Erschließungsverträgen und städtebaulichen Durchführungsverträgen
- Vertretung von Städten und Gemeinden in Normenkontrollverfahren
- Gutachterliche Stellungnahmen zu Regionalenwicklungsplänen und raumbedeutsame Einzelvorhaben
- Vertretung von öffentlichen Aufgabenträgern und Betroffenen in Planfeststellungsverfahren und umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren (insb. Immissionsrecht, Wasserrecht)
- Entwurf und Verhandlung von Bauverträgen (z.B. Generalübernehmerverträgen, Subunternehmerverträgen), Vertretung der am Baugeschehen Beteiligten in allen gerichtlichen Auseinandersetzungen
- Entwurf und Verhandlung von Bau- und Anlagenbauverträgen – auch nach den FIDIC-Standardbedingungen, länderübergreifende Industriebauvorhaben
- Begleitung von Ausschreibungsverfahren der öffentlichen Hand und Bewerbungen von Bietern Vertragscontrolling im Architekten- und Ingenieurbereich bis hin zur Abnahme und Abrechnung von Vorhaben
Schwerpunktbereiche
